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AGB

1. Leistungsumfang

Erstellung der Nebenkostenabrechnung auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen. Keine Mietverwaltung oder Rechtsberatung.

Es erfolgt keine rechtliche Beratung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG)

2. Haftung

Haftung für einfache Fahrlässigkeit beschränkt sich auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Keine Haftung für unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt alle relevanten Belege, Verbrauchsdaten und Mieterdaten vollständig und rechtzeitig bereit.

3. Zahlung

Rechnungsbetrag zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Abrechnung.

4. Datenschutz

Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Abrechnung. Daten werden sicher gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.

5. Preisliste Nebenkostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung:

1–2 Wohnungen 50 € pro Nebenkostenabrechnung

3–5 Wohnungen 45 € pro Nebenkostenabrechnung

6–50 Wohnungen 40 € pro Nebenkostenabrechnung

>50 Wohnungen auf Anfrage

zzgl. 20,00 Euro Verwaltungspauschale/pro Abrechnung

Alle Preise netto 

5. Korrekturen / Zusatzleistungen

Korrekturen, Nachträge oder Zusatzleistungen werden gesondert berechnet:

Korrektur / Nachtrag 25 € z. B. nachträglich gelieferte Belege

Beratung / Auswertung einzelner Posten 30 €/Stunde z.B. Rückfragen Vermieter/Mieter

Belegprüfung / Dokumentation 10 €/Stunde z.B. falls der Vermieter/Mieter Belege digitalisieren möchte

Kopien und/oder digitale Belege erstellen verschicken: pro Kopie/gescannte Seite: 0,30€ ggf. zzgl. Portokosten

Alle Preise netto

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung erforderlichen Unterlagen vollständig, richtig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
Die Erstellung der Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten Daten und Informationen.

7. Keine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit
Die Auftragnehmerin übernimmt keine rechtliche Prüfung der Umlagefähigkeit von Kosten, vertraglichen Bestimmungen oder mietrechtlichen Ansprüche.
Rechtsberatung wird nicht erbracht.

8. Keine Haftung für fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen
Für Schäden, die aufgrund fehlerhafter, unvollständiger oder verspätet eingereichter Unterlagen entstehen, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.
Dies gilt insbesondere für
– unrichtige Angaben zu Flächen, Umlageschlüsseln oder Mietverträgen,
– fehlerhafte WEG-Abrechnungen oder Fremddienstleisterunterlagen,
– fehlende Nachweise für umlagefähige Kosten.

9. Haftung für eigene Fehler
Für eigene Bearbeitungsfehler haftet die Auftragnehmerin nur im Rahmen ihrer bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und nur bis zur dort vereinbarten Deckungssumme.

10. Grenzen der Leistungserbringung
Die Tätigkeit umfasst ausschließlich die technische und kaufmännische Aufbereitung der Unterlagen zur Erstellung einer formellen Nebenkostenabrechnung.
Nicht Bestandteil der Leistung sind:
– Mietverwaltung oder Hausverwaltung (§ 34c GewO),
– Mahnwesen oder Inkasso,
– rechtliche Bewertungen, Rechtsdienstleistungen oder anwaltliche Tätigkeiten,
– wirtschaftliche oder steuerliche Beratung.

11. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung
Fristen können nur eingehalten werden, wenn die benötigten Unterlagen rechtzeitig vollständig vorliegen.
Für Verzögerungen aufgrund fehlender Unterlagen haftet die Auftragnehmerin nicht.

12. Vertragsabschluss

Der Auftrag kommt durch digitale Unterschrift auf diesem PDF oder schriftliche Bestätigung per E-Mail zustande.

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